Unsere Arbeitsgrundlage ist das folgende
Statut:
- Im Biberacher Friedensbündnis sind die unter dem Menuepunkt „Mitglieder“ aufgeführten Organisationen, Kirchengemeinden, Parteien, Vereine und Einzelpersonen zusammengeschlossen.
- Ziel und Zweck des Zusammenschlusses ist es, Veranstaltungen zu den Themen Frieden und Entwicklung im Landkreis Biberach zu planen und durchzuführen.
- Die Veranstaltungen und Projekte sind dem Gedanken der Förderung friedlicher Konfliktbewältigung, einer gerechten Entwicklungspolitik, sowie der Bewahrung und Schonung unserer natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet.
- Beschlussorgan ist das regelmäßig stattfindende Treffen. Es finden mindestens 2 mal jährlich Treffen statt. Die Termine werden gemeinsam festgelegt.
Die Aufgaben der Geschäftsführung werden während der Treffen verteilt. - Vertreter/innen werden von den unterzeichnenden Organisationen nach eigener Regelung bestimmt. Sie sind die Ansprechpartner und Multiplikatoren des Friedensbündnisses.
- Zu den Treffen wird schriftlich zwei Wochen im Voraus eingeladen, in der Regel durch Email oder Fax, auf Wunsch auch per Post.
- Der jährliche Mitgliedbeitrag wird von der Vollversammlung festgelegt und beträgt im Moment 5,- € für Einzelpersonen und 30,- € für Organisationen.
Es wird ein Konto eingerichtet und für jeweils zwei Jahre ein Kassier gewählt. Die Kassenprüfung nehmen einmal im Jahr zwei gewählte Prüfer/innen wahr. Projekte und Veranstaltungen werden nach Absprache separat finanziert. - Diese Satzung kann durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit der unterzeichnenden Mitglieder abgeändert werden.
- Im Falle einer Auflösung fällt das Vermögen an den Eine-Welt-Laden e.V. in Biberach.
- Das Statut tritt nach der konstituierenden Sitzung am 20. August 2003 in Kraft.,
geändert am 20.12.2005