Statut

Unsere Arbeitsgrundlage ist das folgende

Statut:

  1. Im Biberacher Friedensbündnis sind die unter dem Menuepunkt „Mitglieder“ aufgeführten Organisationen, Kirchengemeinden, Parteien, Vereine und Einzelpersonen zusammengeschlossen.
  2. Ziel und Zweck des Zusammenschlusses ist es, Veranstaltungen zu den Themen Frieden und Entwicklung im Landkreis Biberach zu planen und durchzuführen.
  3. Die Veranstaltungen und Projekte sind dem Gedanken der Förderung friedlicher Konfliktbewältigung, einer gerechten Entwicklungspolitik, sowie der Bewahrung und Schonung unserer natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet.
  4. Beschlussorgan ist das regelmäßig stattfindende Treffen. Es finden mindestens 2 mal jährlich Treffen statt. Die Termine werden gemeinsam festgelegt.
    Die Aufgaben der Geschäftsführung werden während der Treffen verteilt.
  5. Vertreter/innen werden von den unterzeichnenden Organisationen nach eigener Regelung bestimmt. Sie sind die Ansprechpartner und Multiplikatoren des Friedensbündnisses.
  6. Zu den Treffen wird schriftlich zwei Wochen im Voraus eingeladen, in der Regel durch Email oder Fax, auf Wunsch auch per Post.
  7. Der jährliche Mitgliedbeitrag wird von der Vollversammlung festgelegt und beträgt im Moment 5,- € für Einzelpersonen und 30,- € für Organisationen.
    Es wird ein Konto eingerichtet und für jeweils zwei Jahre ein Kassier gewählt. Die Kassenprüfung nehmen einmal im Jahr zwei gewählte Prüfer/innen wahr. Projekte und Veranstaltungen werden nach Absprache separat finanziert.
  8. Diese Satzung kann durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit der unterzeichnenden Mitglieder abgeändert werden.
  9. Im Falle einer Auflösung fällt das Vermögen an den Eine-Welt-Laden e.V. in Biberach.
  10. Das Statut tritt nach der konstituierenden Sitzung am 20. August 2003 in Kraft.,
    geändert am 20.12.2005